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Anwesenheitskontrolle im Unternehmen: Was HR beachten muss | catchHR

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KIRA

Die Frage, wie präsent Mitarbeitende im Büro sein sollen, gewinnt in vielen Unternehmen zunehmend an Bedeutung. Einige führen sogar eine Art "Anwesenheits-Ampel" ein, um die Büropräsenz zu überwachen. Doch welche rechtlichen Rahmenbedingungen sind dabei zu beachten? Dürfen Anwesenheitsdaten beispielsweise für Bonuszahlungen, Leistungsbeurteilungen oder sogar Vertragsänderungen herangezogen werden?

Die Thematik der Anwesenheitskontrolle im Unternehmen ist vielschichtig und birgt für HR-Abteilungen einige Herausforderungen. Es gilt, ein Gleichgewicht zu finden zwischen dem berechtigten Interesse des Unternehmens an der Präsenz der Mitarbeitenden und den individuellen Rechten und Bedürfnissen der Beschäftigten. Eine transparente und rechtssichere Umsetzung ist dabei entscheidend, um Konflikte zu vermeiden und das Vertrauen der Belegschaft nicht zu gefährden.

Dieser Artikel beleuchtet die wichtigsten Aspekte, die HR bei der Einführung und Umsetzung von Anwesenheitskontrollen im Unternehmen beachten sollte. Wir zeigen auf, welche rechtlichen Vorgaben gelten, welche Stolpersteine vermieden werden müssen und wie eine faire und transparente Regelung aussehen kann. So stellst du sicher, dass du als HR-Verantwortliche:r die Anwesenheitskontrolle rechtssicher gestaltest und gleichzeitig die Motivation und Zufriedenheit deiner Mitarbeitenden förderst. Die Implementierung solcher Systeme kann durch den Einsatz von KI-gestützten Lösungen wie catchHR deutlich vereinfacht und optimiert werden, da sie eine objektive und effiziente Datenerfassung ermöglichen.

Rechtliche Grundlagen der Anwesenheitskontrolle

Die Einführung von Anwesenheitskontrollen im Unternehmen ist nicht ohne Weiteres möglich. Es gibt eine Reihe von rechtlichen Vorgaben, die HR beachten muss, um sicherzustellen, dass die Kontrollen rechtssicher sind und die Rechte der Mitarbeitenden gewahrt bleiben.

Arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen

Das Arbeitsrecht setzt klare Grenzen für die Erfassung und Nutzung von Anwesenheitsdaten. Grundsätzlich gilt, dass der Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse daran haben muss, die Anwesenheit seiner Mitarbeitenden zu kontrollieren. Dieses Interesse muss jedoch gegen diePersönlichkeitsrechte der Mitarbeitenden abgewogen werden. Eine pauschale und lückenlose Überwachung ist in der Regel unzulässig.

Wichtig ist, dass die Anwesenheitskontrolle transparent und nachvollziehbar ist. Die Mitarbeitenden müssen darüber informiert werden, wie ihre Anwesenheit erfasst wird, welche Daten gespeichert werden und zu welchem Zweck die Daten genutzt werden. Eine Betriebsvereinbarung oder eine individuelle Vereinbarung mit den Mitarbeitenden kann hier für Klarheit sorgen.

Datenschutzrechtliche Bestimmungen

Die Verarbeitung von Anwesenheitsdaten unterliegt den strengen Regeln der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Anwesenheitsdaten sind personenbezogene Daten und dürfen nur dann verarbeitet werden, wenn eine Rechtsgrundlage vorliegt. Dies kann beispielsweise die Einwilligung der Mitarbeitenden, die Erfüllung eines Vertrags oder ein berechtigtes Interesse des Arbeitgebers sein.

Besonders wichtig ist, dass die Anwesenheitsdaten nur für den Zweck verwendet werden, für den sie erhoben wurden. Eine Weitergabe an Dritte oder eine Nutzung für andere Zwecke ist in der Regel unzulässig. Zudem müssen die Daten sicher gespeichert und vor unbefugtem Zugriff geschützt werden.

Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats

Der Betriebsrat hat bei der Einführung und Ausgestaltung von Anwesenheitskontrollen ein Mitbestimmungsrecht. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber die Zustimmung des Betriebsrats benötigt, bevor er ein System zur Anwesenheitskontrolle einführt oder ändert. Der Betriebsrat kann beispielsweise darauf achten, dass die Kontrollen fair und transparent sind und die Rechte der Mitarbeitenden gewahrt bleiben.

Umgang mit Anwesenheitsdaten: Was ist erlaubt?

Die Frage, wie Anwesenheitsdaten im Unternehmen verwendet werden dürfen, ist entscheidend. Nicht alles, was technisch möglich ist, ist auch rechtlich zulässig. Hier ein Überblick, was HR beachten sollte:

Boni und Leistungsbeurteilungen

Die Anwesenheit darf grundsätzlich nicht der einzige oder ausschlaggebende Faktor für die Bewertung von Boni oder der Leistung sein. Es ist wichtig, dass die tatsächliche Leistung und die Ergebnisse der Mitarbeitenden im Vordergrund stehen. Eine reine Anwesenheitsprämie wäre beispielsweise problematisch, da sie Mitarbeitende benachteiligen könnte, die aufgrund von Krankheit oder anderen Gründen fehlen.

Allerdings kann die Anwesenheit als ein Faktor unter vielen in die Leistungsbeurteilung einfließen, wenn sie für die Erbringung der Arbeitsleistung relevant ist. Beispielsweise kann eine hohe Fehlzeitenquote bei einem Servicemitarbeiter dazu führen, dass die Kundenzufriedenheit leidet. In diesem Fall kann die Anwesenheit indirekt die Leistungsbeurteilung beeinflussen.

Vertragsänderungen

Eine Vertragsänderung, die auf Basis von Anwesenheitsdaten erfolgt, ist äußerst kritisch zu betrachten. Beispielsweise dürfte ein Arbeitgeber nicht einfach den Arbeitsvertrag eines Mitarbeitenden ändern, weil dieser zu selten im Büro ist. Eine solche Änderung wäre in der Regel unwirksam.

Anders kann es aussehen, wenn die Anwesenheit im Büro eine vertragliche Verpflichtung darstellt. Beispielsweise kann im Arbeitsvertrag vereinbart sein, dass der Mitarbeitende an bestimmten Tagen im Büro anwesend sein muss. Hält sich der Mitarbeitende nicht an diese Vereinbarung, kann dies arbeitsrechtliche Konsequenzen haben.

Disziplinarmaßnahmen

Auch bei Disziplinarmaßnahmen ist Vorsicht geboten. Eine Abmahnung oder gar eine Kündigung aufgrund von Fehlzeiten ist nur dann zulässig, wenn die Fehlzeiten unentschuldigt sind oder wenn sie ein unzumutbares Ausmaß erreichen. Zudem muss der Arbeitgeber zuvor prüfen, ob es mildere Mittel gibt, beispielsweise ein Gespräch mit dem Mitarbeitenden.

Wichtig ist, dass der Arbeitgeber bei Disziplinarmaßnahmen immer den Einzelfall betrachtet und die Gründe für die Fehlzeiten berücksichtigt. Eine Diskriminierung aufgrund von Krankheit oder Behinderung ist unzulässig.

Praktische Umsetzung der Anwesenheitskontrolle

Wie lässt sich die Anwesenheitskontrolle im Unternehmen rechtssicher und fair umsetzen? Hier einige Tipps für die Praxis:

Transparenz schaffen

Informiere deine Mitarbeitenden umfassend über die Anwesenheitskontrolle. Erkläre, warum die Kontrolle eingeführt wird, wie die Daten erfasst werden und zu welchem Zweck sie genutzt werden. Biete den Mitarbeitenden die Möglichkeit, Fragen zu stellen und Bedenken zu äußern.

Klare Regeln aufstellen

Definiere klare Regeln für die Anwesenheit im Büro. Lege fest, an welchen Tagen die Mitarbeitenden anwesend sein müssen und welche Ausnahmen es gibt. Stelle sicher, dass die Regeln für alle Mitarbeitenden gelten und nicht diskriminierend sind.

Datenschutz beachten

Achte darauf, dass die Anwesenheitsdaten sicher gespeichert und vor unbefugtem Zugriff geschützt werden. Verwende eine datenschutzkonforme Software zur Erfassung und Verwaltung der Daten. Informiere deine Mitarbeitenden über ihre Rechte in Bezug auf den Datenschutz.

Betriebsrat einbeziehen

Beziehe den Betriebsrat frühzeitig in die Planung und Umsetzung der Anwesenheitskontrolle ein. Sprich mit dem Betriebsrat über die Ziele der Kontrolle, die Methoden der Datenerfassung und die Verwendung der Daten. Suche gemeinsam nach einer Lösung, die für alle Beteiligten akzeptabel ist.

Flexible Arbeitsmodelle fördern

Biete deinen Mitarbeitenden flexible Arbeitsmodelle an, wie beispielsweise Homeoffice oder Gleitzeit. Dies kann dazu beitragen, die Motivation und Zufriedenheit der Mitarbeitenden zu erhöhen und gleichzeitig die Anwesenheit im Büro zu fördern. Die Nutzung von catchHR kann hierbei helfen, die passenden Talente zu finden, die flexible Arbeitsmodelle schätzen.

Anwesenheitskontrolle als Chance nutzen

Nutze die Anwesenheitskontrolle als Chance, um die Kommunikation und Zusammenarbeit im Team zu fördern. Schaffe eine offene und wertschätzende Atmosphäre, in der sich die Mitarbeitenden wohlfühlen und gerne ins Büro kommen.

Anwesenheits-Ampel: Fluch oder Segen?

Die "Anwesenheits-Ampel" ist ein umstrittenes Instrument zur Überwachung der Büropräsenz. Sie zeigt in der Regel anhand von Farben (Grün, Gelb, Rot) an, wie oft ein Mitarbeitender im Büro anwesend ist. Eine grüne Ampel bedeutet, dass der Mitarbeitende ausreichend präsent ist, eine rote Ampel signalisiert Handlungsbedarf.

Die Anwesenheits-Ampel kann für HR ein nützliches Instrument sein, um einen Überblick über die Büropräsenz zu erhalten und gegebenenfalls Gespräche mit Mitarbeitenden zu führen. Allerdings birgt die Ampel auch Risiken. Sie kann zu einem Klima der Überwachung und des Misstrauens führen und den Druck auf die Mitarbeitenden erhöhen. Zudem ist die Ampel wenig differenziert und berücksichtigt nicht die individuellen Bedürfnisse und Umstände der Mitarbeitenden.

Wenn du als HR-Verantwortliche:r eine Anwesenheits-Ampel einführen möchtest, solltest du dies mit Bedacht tun. Stelle sicher, dass die Ampel transparent und nachvollziehbar ist und dass die Mitarbeitenden die Möglichkeit haben, sich zu äußern. Vermeide es, die Ampel als reines Kontrollinstrument zu verwenden, sondern nutze sie als Grundlage für Gespräche und zur Förderung einer besseren Zusammenarbeit.

Alternativen zur Anwesenheits-Ampel

Es gibt auch alternative Möglichkeiten, um die Anwesenheit im Büro zu fördern, die weniger restriktiv sind als die Anwesenheits-Ampel. Beispielsweise können Unternehmen Anreize schaffen, um die Mitarbeitenden ins Büro zu locken. Dies können beispielsweise gemeinsame Mittagessen, Teamevents oder die Bereitstellung von attraktiven Arbeitsplätzen sein.

Auch eine offene Kommunikation über die Bedeutung der Büropräsenz kann helfen, die Mitarbeitenden zu motivieren. Erkläre, warum die Anwesenheit im Büro für die Zusammenarbeit und den Erfolg des Unternehmens wichtig ist. Zeige auf, welche Vorteile die Mitarbeitenden von der Büropräsenz haben, beispielsweise den persönlichen Austausch mit Kollegen oder die Nutzung der Infrastruktur.

Fazit: Anwesenheitskontrolle mit Augenmaß

Die Anwesenheitskontrolle im Unternehmen ist ein komplexes Thema, das für HR-Abteilungen viele Herausforderungen birgt. Es gilt, ein Gleichgewicht zu finden zwischen dem berechtigten Interesse des Unternehmens an der Präsenz der Mitarbeitenden und den individuellen Rechten und Bedürfnissen der Beschäftigten. Eine transparente und rechtssichere Umsetzung ist dabei entscheidend, um Konflikte zu vermeiden und das Vertrauen der Belegschaft nicht zu gefährden.

Wichtig ist, dass du als HR-Verantwortliche:r die Anwesenheitskontrolle nicht als reines Kontrollinstrument betrachtest, sondern als Chance, um die Kommunikation und Zusammenarbeit im Team zu fördern. Schaffe eine offene und wertschätzende Atmosphäre, in der sich die Mitarbeitenden wohlfühlen und gerne ins Büro kommen. Flexible Arbeitsmodelle und Anreize können dazu beitragen, die Motivation und Zufriedenheit der Mitarbeitenden zu erhöhen und gleichzeitig die Anwesenheit im Büro zu fördern.

Und vergiss nicht: Eine KI-gestützte Lösung wie catchHR kann dir helfen, den Recruiting-Prozess zu optimieren und die passenden Talente zu finden, die zu deinem Unternehmen und deiner Unternehmenskultur passen.

Abschließend: Ein ausgewogener Ansatz fördert ein positives Arbeitsumfeld.
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